Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seinen bisherigen Vorschlag für eine Pflegereform um einen neuen Regelungsvorschlag zur Tarifbindung für Einrichtungen ergänzt. Dieser soll an einen bereits vorhandenen Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) andocken.
Dadurch sollen die entsprechenden Regelungen noch vor der Bundestagswahl im September mit dem GVWG in Kraft treten können.
Zuletzt war Ende Februar eine einheitliche Tarifbindungspflicht für die Altenpflege durch die Ablehnung der Caritas gescheitert. Doch das Thema bleibt weiterhin aktuell. So legte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende April ohne Absprache mit dem Gesundheitsministerium einen Entwurf für ein „Pflege-Tariftreue-Gesetz“ vor, das eine Tarifbindung in der Altenpflege zum Inhalt hatte.
Bei der BMG-Neuregelung geht es zum einen darum, dass künftig nur noch Einrichtungen Geld aus der Pflegeversicherung erhalten sollen, die Tarifverträge geschlossen haben. Zweiter Hauptpunkt ist die Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Sobald weitere Details bekannt sind, wird der LfK seine Mitglieder entsprechend informieren.
Das GVWG ist in der abschließenden Lesung im Bundestag für den 20. und 21. Mai vorgesehen, danach folgt ein Durchgang im Bundesrat.