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Beratung

Übernehmen Sie als Angehöriger selbst die häusliche Pflege, erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen nach SGB XI Pflegegeld von der Pflegekasse. Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, findet je nach Pflegegrad zwei bis vier mal im Jahr ein Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst statt.

Betrachten Sie diese Beratungsbesuche, die direkt mit der Pflegeversicherung oder Pflegekasse abgerechnet werden, bitte nicht als lästige Kontrolle, sondern als willkommene Gelegenheit, um Ihre pflegefachlichen Fähigkeiten zu erweitern und sich mit unserer Unterstützung an eventuell neue Situationen anpassen.

Rufen Sie uns unter 05733/96160 an und vereinbaren Sie mit Frau Husemann einen Termin für den Beratungsbesuch.