Pflegebedürftige, die Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. In den Pflegeraden 1,2 und 3 besteht eine halbjährliche und in den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratungspflicht. Wenn Sie diesen Einsatz versäumen, kann ihre Pflegekasse das Pflegegeld ganz oder teilweise verweigern.
Humanitas ist ein anerkannter Pflegedienst. Wir führen die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch und stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach unter 05733/96160 an und vereinbaren einen Termin!